Eröffnungshinweis
INFO zur Aufnahme des Schießbetriebs ab 19. Mai 2021:
Zu Zwecken des „Contact-Tracings“ sowohl am Stand als im Vereinsraum:
Schützen = Eintragung im Schießbuch (zusätzliche Spalte Nachweis beachten, wenn diese nicht dauerhaft befüllt werden will = Gäste)
Gäste = Eintragung Teilnehmerliste (liegt neben Schießbuch und wird nach 28 Tagen vernichtet)
Maskenpflicht im gesamten Indoorbereich, ausgenommen am Tisch oder beim Schießen!
Am Schießstand 1UG (Luft) und 2UG (Feuerwaffen):
Max. 4 Schützen gleichzeitig pro Schießstand.
Abstand von 2 m kann kurzfristig unterbrochen werden.
Bei Benutzung zu den Öffnungszeiten ist ein Nachweis gem. §1 (2) COVID-19-ÖV erforderlich =
Genesen
Geimpft
Getestet = mit Nachweis Apotheke oder Teststraße, App mit Selbsttest gibt es derzeit noch nicht. Testungen im Verein sind nicht möglich!
Im Vereinsraum Erdgeschoß:
Es gelten dieselben Regeln wie in der Gastronomie verlautbart.
Nachweis gem. §1 (2) COVID-19-ÖV erforderlich =
Genesen
Geimpft
Getestet = mit Nachweis Apotheke oder Teststraße, App mit Selbsttest gibt es derzeit noch nicht. Testungen im Verein sind nicht möglich!